Wie sicher sind Kreditkarten?

Fast jeder Verbraucher verfügt heute über eine der kleinen Plastikkarten, mit denen sich wunderbar bargeldlos bezahlen lässt. Unabhängig davon, ob an der Tankstelle, im Restaurant oder beim Einkaufsbummel, der Weg zum Geldausgabeautomaten ist faktisch überflüssig.

Besonderen Stellenwert haben Kreditkarten heute beim Shoppen im Internet. Aber gerade hier stellen sich viele Nutzer die Frage, wie sicher ihre Kreditkarte eigentlich ist.

Sicherheitsvorkehrungen steigen beständig

Die Kreditkartenanbieter haben in der Vergangenheit beständig an der Verbesserung der Sicherheitsstandards gearbeitet. „Verified by Visa“ ist nur ein Beispiel dafür, wie Kreditkartenmissbrauch verhindert werden kann. Seitens der Shopbetreiber im Internet werden heute nur noch SSL-Verbindungen angeboten, um den Karteninhabern ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Wer dennoch die Befürchtung hat, seine Kartendaten könnten von Cyberkriminellen ausgelesen und missbraucht werden, dem bietet sich allerdings noch eine dritte Variante. Die Rede ist hier von Prepaidkarten. Diese funktionieren genau wie eine Handykarte. Sie kann erst genutzt werden, wenn ein entsprechendes Guthaben aufgeladen wurde. Für die Einkäufe im Internet ist diese Möglichkeit absolut sicher. Der Karteninhaber lädt das Guthaben, welches er für die Bezahlung benötigt auf, bezahlt und wenn jetzt auf welche Art auch immer, Daten ausgelesen werden, kann niemand etwas damit anfangen. Damit wird höchstmögliche Sicherheit mit der schnellstmöglichen Ausführung der Bestellung kombiniert.

Auch im Handel vor Ort auf Sicherheit achten

Aber nicht nur im Internet versuchen Kriminelle, die persönlichen, zur Nutzung der Karte notwendigen Daten zu kopieren. Wer im Restaurant mit Karte bezahlt, sollte darauf achten, dass die Bezahlung am Tisch erfolgt. Falls es kein mobiles Terminal gibt, sollte auf jeden Fall das Servicepersonal begleitet werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es immer wieder Fälle gab, in denen die Kartendaten in Hinterzimmern kopiert wurden. Als Karteninhaber ist der Nutzer gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkartengesellschaften zu einem sorgfältigen Umgang mit der Karte verpflichtet, damit im Schadensfall tatsächlich die Selbstbeteiligung limitiert bleibt.