Kreditkarte sperren – so gehen Sie vor

Es ist der Albtraum eines jeden Kreditkartenbesitzers. Der Griff zum Plastikgeld ist vergeblich, weil die Karte weg ist. Im ersten Moment ist es fast schon unerheblich, ob verloren oder gestohlen, der Schreck sitzt tief.

Das gleiche ungute Gefühl kommt auf, wenn auf der Monatsabrechnung plötzlich Positionen auftauchen, welche mit Bestimmtheit nicht durch den Karteninhaber verursacht wurden. Gleich, welcher Umstand eingetreten ist, die Karte sollte gesperrt werden.

Bundeseinheitliche Rufnummer für die Kartensperre

Erfreulicherweise sind die Zeiten vorbei, in denen jede Kartengesellschaft eine eigene Rufnummer für die Kartensperre hatte. Heute ist die Kartensperre über eine einheitliche, gebührenfreie Telefonnummer möglich. Karteninhaber sollten sich unbedingt die Rufnummer 116 116 notieren. Diese ist 24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche besetzt. Aus dem Ausland muss natürlich die ++49 vorangestellt werden, in diesem Fall werden auch die Telefonkosten nach Deutschland fällig. Diese sind allerdings marginal im Vergleich zu dem Schaden, der entstehen kann. Die Schadenshöhe ist, sofern seitens des Karteninhabers keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, allerdings irrelevant. Die Selbstbeteiligung ist in diesem Fall auf 50 Euro begrenzt. Zur Vermeidung der groben Fahrlässigkeit gehört allerdings auch, dass ein Verlust unverzüglich gemeldet wird.