Kreditkartenbetrug: Was tun?

So praktisch eine Kreditkarte ist, immer noch lauert die Gefahr, dass wie auch immer, die persönlichen Daten der Karte kopiert werden und missbraucht werden.

Erschreckend wird es, wenn man feststellt, dass auf der Kreditkartenabrechnung Positionen auftauchen, die man nachweislich nicht selbst verursacht hat oder Zahlungen geleistet wurden, für die der Begünstigte keine Gegenleistung erbracht hat. Grundsätzlich sind Karteninhaber auch in der Pflicht, die ordnungsgemäßen Abrechnungen zu kontrollieren.

Abrechnungen überprüfen

Die Überprüfung der Kreditkartenabrechnung nach Zusendung sollte absolute Pflicht für jeden Karteninhaber sein, selbst wenn in dem Abrechnungszeitraum keine Ausgaben getätigt wurden. Sind unklare oder falsche Buchungen ersichtlich, muss sofort bei der Kreditkartengesellschaft respektive dem Emittenten telefonisch Widerspruch eingelegt werden. Die Telefonnummer findet sich auf der Kreditkartenabrechnung. Neben der unverzüglichen telefonischen Benachrichtigung muss auch ein schriftlicher Widerspruch gegen die Buchung vorgenommen werden. Besteht Anlass, dass der Betrugsverdacht nachweislich ist, muss die Kreditkarte unverzüglich gesperrt werden, um weiteren Missbrauch zu vermeiden. Eine sofortige Sperre ist auch bei Verlust oder Diebstahl zwingend. Nur so wird sichergestellt, dass der Karteninhaber über die vereinbarte Selbstbeteiligung bei Missbrauch hinaus haften muss. Dieser Haftungsausschluss setzt allerdings auch voraus, dass keine grobe Fahrlässigkeit bei der Nutzung der Karte vorlag.

Kreditkartenmissbrauch vorbeugen

Niemand ist davor geschützt, Opfer krimineller Machenschaften zu werden. Diebstahl oder Betrug kommt auch im Zusammenhang mit Kreditkarten immer wieder vor. Die Karteninhaber sind jedoch dazu verpflichtet, ihre Karte so aufzubewahren und zu nutzen, dass einem möglichen Missbrauch kein Vorschub geleistet wird. Andernfalls würde grobe Fahrlässigkeit dazu führen, dass die Haftungsgrenze von 50 Euro im Schadensfall hinfällig wäre und der Schaden in voller Höhe zulasten des Karteninhabers ginge.

Einfache Regeln befolgen

Kaum ein Einzelhändler kontrolliert heute die Unterschrift auf dem Beleg mit der Signatur auf der Karte. Einfacher als der Betrug im Internet ist daher der Betrug mit der Karte beim Einkauf. Lassen Sie daher das Plastikgeld nie unbeaufsichtigt mit oder ohne Portemonnaie herumliegen. Das Bezahlterminal in Geschäften ist im Kassenbereich, in Restaurants verhält es sich manchmal anders. Können Sie nicht am Tisch mittels mobilem Terminal bezahlen, begleiten Sie das Personal zum Kreditkartenterminal. Nur so verhindern Sie, dass die Kartendaten unbeobachtet ausgelesen werden können und kopiert werden. Nutzen Sie die Karte im Internet nur, wenn der Verkäufer eine SSL-Leitung zur Verfügung stellt, oder greifen sie auf Zertifikate wie „verified by VISA“ zurück. Die Kreditkartengesellschaften arbeiten kontinuierlich und mit Hochdruck an den Steigerungen der Sicherheitsleistungen, nutzen Sie diese. Bei Barverfügungen an Geldautomaten gilt das Gleiche wie für EC-Karten. Lassen Sie sich bei der Eingabe der PIN nicht über die Schulter schauen und achten Sie darauf, dass sich am Automaten keine verdächtigen Auffälligkeiten am Lesegerät befinden.
Wurde die Karte tatsächlich gestohlen oder verlegt, lassen Sie sie unverzüglich über die Telefonnummer +49 116 116 sperren. Die Telefonnummer ist an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr besetzt und gebührenfrei. Nur mit der sofortigen Sperre vermeiden Sie den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit und den Verlust der Begrenzung der Selbstbeteiligung auf 50 Euro im Schadensfall.